Für die Einsatzkräfte der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BOS) ist eine stabile und zuverlässige Funkverbindung zwingend erforderlich. Der Digitalfunk BOS muss nicht nur im Freien (Freifeld) verfügbar sein und eine reibungslose Kommunikation gewährleisten, sondern auch die Koordination von Einsatzkräften innerhalb von Objekten ermöglichen.
Die Genehmigung zum Betreiben von Objektversorgungsanlagen erteilt die Bundesanstalt für den Digitalfunk der Behörden und Organisationen mit Sicherheitsaufgaben (BDBOS).Als Grundlage für die Planung und Errichtung hat die BDBOS einen Leitfaden zur Verfügung gestellt. Darin werden u.a. Richtlinien für die Nutzung der zum Betrieb notwendigen Frequenzen oder der Berücksichtigung von Kapazitäten in Funk- und Festnetz erläutert und ebenso der Prozess zur Realisierung der Objektversorgung und für die Zusammenarbeit der unterschiedlichen Bedarfsträger bzw. der für die Objektversorgung Verantwortlichen mit der BDBOS beschrieben.