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Gesetze, Vorschriften und rechtliche Regelungen

Die rechtlichen Rahmenbedingungen zum Betrieb des BOS-Digitalfunks durch die Autorisierte Stelle des Landes Brandenburg (ASBB) ergeben sich aus unterschiedlichen Bundesvorschriften, Verträgen und Vereinbarungen. Für die ASBB sind, neben den allgemeinen Verwaltungsvorschriften und Gesetzen, die folgenden digitalfunkbezogenen Regelungen relevant:

  • BDBOS-Gesetz

    Im Jahr 2006 tritt das „Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS“ in Kraft. Dieses sogenannte BDBOS-Gesetz enthält die wesentlichen Regelungen zur Arbeit und zum Aufbau der BDBOS. In seiner Erweiterung im Jahre 2009 schafft das Gesetz die Voraussetzungen für ein Zertifizierungsverfahren, auf dessen Basis Festlegungen zur Definition von Mindeststandards für BOS-Funkgeräte definiert wurden.

    Im Jahr 2006 tritt das „Gesetz über die Errichtung einer Bundesanstalt für den Digitalfunk der BOS“ in Kraft. Dieses sogenannte BDBOS-Gesetz enthält die wesentlichen Regelungen zur Arbeit und zum Aufbau der BDBOS. In seiner Erweiterung im Jahre 2009 schafft das Gesetz die Voraussetzungen für ein Zertifizierungsverfahren, auf dessen Basis Festlegungen zur Definition von Mindeststandards für BOS-Funkgeräte definiert wurden.

  • Verwaltungsabkommen

    Im Jahre 2007 geschlossen, regeln Verwaltungsabkommen und Dachvereinbarung als koordinationsrechtliche Verträge (zwischen zwei Hoheitsträgern) unter anderem den Aufbau und Betrieb des Digitalfunknetzes. Sie enthalten wesentliche Finanzierungssachverhalte.

    Im Jahre 2007 geschlossen, regeln Verwaltungsabkommen und Dachvereinbarung als koordinationsrechtliche Verträge (zwischen zwei Hoheitsträgern) unter anderem den Aufbau und Betrieb des Digitalfunknetzes. Sie enthalten wesentliche Finanzierungssachverhalte.

  • Digitalfunkrichtlinie Brandenburg

    Die Digitalfunkrichtlinie Land Brandenburg beschreibt die allgemeinen Betriebsprozesse im Digitalfunk für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr im Land Brandenburg und legt Aufgaben sowie Zuständigkeiten verbindlich fest.

    Die Digitalfunkrichtlinie Land Brandenburg wird über Dialog BB zur Verfügung gestellt.

    Die Digitalfunkrichtlinie Land Brandenburg beschreibt die allgemeinen Betriebsprozesse im Digitalfunk für die nichtpolizeiliche Gefahrenabwehr im Land Brandenburg und legt Aufgaben sowie Zuständigkeiten verbindlich fest.

    Die Digitalfunkrichtlinie Land Brandenburg wird über Dialog BB zur Verfügung gestellt.

  • Funkrichtlinie Digitalfunk BOS

    Die Funkrichtlinie Digitalfunk BOS beschreibt Bestimmungen für Frequenzzuteilungen zur Nutzung und zum Betreiben von digitalen Funkanlagen. Der Frequenznutzungsplan sieht für das gemeinsame Digitalfunknetz die Frequenzen 380 MHz bis 385 MHz und 390 bis 395 MHZ vor. Diese Richtlinie ist mit Wirkung vom 1. Juli 2006 in Kraft getreten.

    Die Funkrichtlinie Digitalfunk BOS beschreibt Bestimmungen für Frequenzzuteilungen zur Nutzung und zum Betreiben von digitalen Funkanlagen. Der Frequenznutzungsplan sieht für das gemeinsame Digitalfunknetz die Frequenzen 380 MHz bis 385 MHz und 390 bis 395 MHZ vor. Diese Richtlinie ist mit Wirkung vom 1. Juli 2006 in Kraft getreten.

  • Bundes-Immissionsschutzgesetz

    Als Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz regelt die 26. BImSchV die Grenzwerte für die Immissionen von elektrischen Feldern. Außerdem enthält sie Vorschriften zum Aufbau und Betrieb von Sende- und Empfangsanlagen.

    Als Verordnung zum Bundes-Immissionsschutzgesetz regelt die 26. BImSchV die Grenzwerte für die Immissionen von elektrischen Feldern. Außerdem enthält sie Vorschriften zum Aufbau und Betrieb von Sende- und Empfangsanlagen.